Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schiebt
dem nächtlichen Verkauf (01–05 Uhr) den Riegel.
Begründung des Seco: Einhaltung des Arbeitsgesetzes
und kein besonderes Konsumbedürfnis
in den Nachtstunden vorhanden.
Das soll einer verstehen:
Tausende arbeiten nachts in Zürich
und wenn diese einkaufen wollen,
gilt für die wenigen VerkäuferInnen
an den Tankstellenshops Arbeitsverbot.
Die Sesselhocker kennen die Bedürfnisse
des nachtarbeitenden Volk ja haargenau!
Ich denke, zur Zeit sollten Arbeitsplätze
geschaffen und nicht abgeschafft werden.
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